Der Personalausweis ist das geeignete Dokument, für die Abwicklung von Rechtsgeschäften des täglichen Lebens und zur Vorlage bei Behörden. Personen die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht und müssen einen Personalausweis beantragen. Der Personalausweis ist bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig. Der vorläufige Personalausweis ist ein Ersatzdokument und besitzt eine Gültigkeit von 3 Monaten.
Beantragung eines Personalausweises
Ansprechpartner/in
Karla Schäfer![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt › Bürgerbüro / Bürgerservice › Meldeamt (Leitung) Rathaus Brühl 1 09217 Burgstädt Telefon: 03724 63-161 Telefax: 03724 63-174 | |
Steffi Stemmler![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt › Bürgerbüro / Bürgerservice › Meldeamt Rathaus Brühl 1 09217 Burgstädt Telefon: 03724 63-163 Telefax: 03724 63-174 | |
Sarah Uhlig![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt › Bürgerbüro / Bürgerservice › Meldeamt Rathaus Brühl 1 09217 Burgstädt Telefon: 03724 63-162 Telefax: 03724 63-174 |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Beantragung eines Personalausweises erfordert wegen der eigenhändigen Unterschrift und der Identitätsprüfung eine persönliche Vorsprache.
Die Abholung des Personalausweises kann nur in begründeten Ausnahmefällen mit einer extra dafür vorgesehenen Vollmacht durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Zuständige Stelle
Die Stadtverwaltung Burgstädt ist zuständig für die Einwohner der Stadt Burgstädt, die Gemeinde Mühlau und die Gemeinde Taura.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den vorläufigen Personalausweis:
- ein Dokument (Ausweis oder Reisepass),
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto und
- eine Geburts- oder -Heiratsurkunde auf Anforderung
Für den Personalausweis:
- ein Dokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis),
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto und
- eine Geburts- oder Heiratsurkunde auf Anforderung
Wie das biometrietaguliche Passfoto aussehen muss, können Sie der Foto-Mustertafel entnehmen (siehe unten - Dokumente).
Welche Gebühren fallen an?
vorläufiger Personalausweis: 10,00 €;
Personalausweis unter 24 Jahre: 22,80 €;
Personalausweis ab 24 Jahre: 37,00 €
eID-Karte: 37,00 €
Bearbeitungsdauer
vorläufiger Personalausweis: ca. 1 Woche
Personalausweis: ca. 2 bis 3 Wochen
Rechtsgrundlage
Personalausweisgesetz